Stundenaufzeichnungen - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Stundenaufzeichnungen (/showthread.php?tid=5900) |
Stundenaufzeichnungen - chr2 - 25.07.2023 Liebe Kollegen! Eine Klientin hat mir mitgeteilt, dass man die Stundenaufzeichnungen nur mehr 3 Jahre aufheben muss. Mir wäre dass jetzt neu. Ich dachte, bei einer Prüfung muss ich alle Stundenaufzeichnungen des Prüfungszeitraumes vorlegen. Villeicht hat jemand dazu was gehört. mfg Christa Pail RE: Stundenaufzeichnungen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.07.2023 Die Frage ist natürlich immer, aus welcher Perspektive man welche Aufbewahrungspflicht bewertet. Geht es um das Arbeitsinspektorat, so muss ich die Aufzeichnungen jeweils nur ein Jahr aufheben (eventuell noch ein zweites Jahr sicherheitshalber wegen möglicher Durchrechnungen). Geht es um arbeitsrechtliche Ansprüche (also um Verjährung bzw. Verfall), dann könnten wir mit den drei Jahren schon hinkommen (§ 1486 Z 5 ABGB). Aber aus abgabenrechtlicher Sicht (SV, LSt, Lohndumping) würde ich die von Ihnen vorgeschlagenen 5 Jahre nicht unterschreiten und schlage vor, dass man eventuell sogar 7 Jahre nimmt. In Verbindung mit bestimmten Förderungen (zB Kurzarbeit) könnten es sogar 10 Jahre sein, wobei nicht glaube, dass die in der Praxis recht häufig schlagend werden können. |