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Alterspension - weiterarbeiten - Druckversion

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Alterspension - weiterarbeiten - Eva Maria - 28.07.2023

Eine DN kann mit 1.12.2023 in Alterspension gehen. Sie möchte aber neben dem Bezug der Pension weiter arbeiten. Beim gleichen DG. Muss der DN abgemeldet werden oder kann das DV einfach weiter bestehen?

Wie sieht das mit der Abfertigung alt aus. Der DN hat derzeit 23 Jahre und möchte natürlich auf die 25 Jahre kommen, und somit auf einen Jahresbezug Abfertigung. 

Wenn das DV weiterbesteht erhöht sich doch der Abfertigungsanspruch ebenfalls. 

Ich bin ein wenig konfus und unsicher.  Aber meine Meinung ist: Das DV kann - trotz Pensionsantritt und Bezug von Pension -  ohne Kündigung weiterbestehen. Somit läuft der Abfertigungsanspruch alt ebenfalls weiter.  Natürlich ist eine Steuererklärung abzugeben.

Danke


RE: Alterspension - weiterarbeiten - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.07.2023

Ein Austritt bzw. eine Abmeldung muss, wenn es um die Regelpensionsbeanspruchung geht, nicht wirklich zwingend erfolgen.

Damit würde auch die "Abfertigungszeit" einfach weiterlaufen.

Über ein Abmelden (und weitere in diesem Zusammenhang stehende Themen) müsste man sich unterhalten, wenn das Dienstverhältnis wesentlich verändert weiter geführt werden soll (also zB eine Stunden- und Entgeltsreduktion ansteht), wozu es aber aus dem Sachverhalt heraus eher keine Hinweise gibt.