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BUAK- Urlaubsgeldabrechnung mit L21 - Verkehrsabsetzbetrag - Druckversion

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BUAK- Urlaubsgeldabrechnung mit L21 - Verkehrsabsetzbetrag - Sandra - 14.08.2023

Schönen Nachmittag, ich habe folgendes Problem bzw. verstehe ich folgende Sachlage nicht:
Mein Klient hat sich Anfang 2022 selbstständig gemacht. Es wurde zusätzlich ein Lohnzettel L21 von der BUAK für Urlaubsgeld aus 2021 übermittelt. Aus diesem Grund habe ich den Verkehrsabsetzbetrag als auch den Teuerungsabsetzbetrag geltend gemacht. Im Steuerbescheid wurden diese Absetzbeträge nicht berücksichtigt. Die daraufhin eingebrachte Beschwerde wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei der BUAK, nicht um eine bezugsauszahlende Stelle handelt und für den L21 kein Absetzbetrag zusteht. Kann mir bitte jemand Info geben, wo ich dazu die rechtliche Begründung finden kann? Vielen Dank!


RE: BUAK- Urlaubsgeldabrechnung mit L21 - Verkehrsabsetzbetrag - PELA - 21.04.2025

Hallo Sandra,

Ihr Beitrag ist schon etwas her, aber ich habe gerade das Selbe Problem. Mein Klient war Arbeiter und hat sich dann selbständig gemacht, und im Jahr 2024 hat er noch von der BUAK Urlaubsgeld erhalten. Ich glaube dass Problem das der VAB nicht geltend gemacht werden kann ist, dass ein "aufrechtes" Dienstverhältnis bestehen muss, und das ist nicht der Fall. Haben Sie dazu noch Infos erhalten, bzw. war dies auch in Ihrem Fall so?
LG Petra