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Abfertigung alt - noch Anspruch? - Druckversion

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Abfertigung alt - noch Anspruch? - Ingrid Ne - 28.08.2023

Guten Tag!
Ich habe eine Frage zur Abfertigung alt.
Ein Dienstnehmer ist 2001 ins Unternehmen eingetreten. 
Das Dienstverhältnis soll einvernehmlich gelöst werden. 
Seit 01.01.2003 gibt es ja die Abfertigung neu. 
Die DienstnehmerInnen, die zu diesem Zeitpunkt Anspruch hatten (also zumindest 3 Jahre durchgehend im Unternehmen), haben am 01.07.2003 unterschrieben, dass sie in die Abfertigung neu übergehen.
Dieser Dienstnehmer hat damals nichts unterschrieben, da er noch keinen Anspruch hatte. 
Jetzt möchte er aber die Abfertigung alt, obwohl Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt wurden. Kann er das verlangen?
Danke und liebe Grüße, Ingrid Neissl


RE: Abfertigung alt - noch Anspruch? - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.08.2023

Im Grunde genommen wird man auch bei den anderen überprüfen müssen, ob die getroffenen Vereinbarungen das gewünschte Ergebnis brachten. Denn man musste ausdrücklich einen Teil- oder Vollübertritt vereinbaren (vielleicht wurde das eh so gemacht; ich weise nur zur Sicherheit darauf hin).

Wenn so eine schriftliche Vereinbarung damals unterblieben ist, dann besteht jetzt jedenfalls Anspruch auf die Abfertigung ALT.

Die BV-Beiträge, die zur Einzahlung gelangt sind, würde ich in diesem Fall zur Anrechnung bringen (also abziehen).