DB/DZ Freigrenze für 4. DN außerhalb NeuFöG - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: DB/DZ Freigrenze für 4. DN außerhalb NeuFöG (/showthread.php?tid=6122) |
DB/DZ Freigrenze für 4. DN außerhalb NeuFöG - schnubbel - 15.09.2023 Liebes Forum, leider wende ich mich erneut mit einer Frage an euch. Der DG hat im 3. Gründungsjahr zum ersten Mal DN eingestellt, daher nur für 3 DN die Befreiungen gem. NeuFöG. Gesamt hat der DG 4 Beschäftigte. Für den 4. DN ist er demnach voll DB und DZ-pflichtig. Wenn die Lohnsumme des Unternehmens für DB und DZ gemessen wird, liegt diese unterhalb der Freigrenze für DB, DZ und es würde daher auch für diesen 4. DN kein DB und DZ abgeführt werden. Bei der KommSt liegt der DG aber über der Freigrenze, da ja die KommSt eh bereits seit Beginn für alle 4 DN anfällt. Wird trotzdem kein DB und DZ berechnet, da er mit DB und DZ unter der Freigrenze liegt, weil die anderen 3 DN alle DB und DZ befreit sind aufgrund des NeuFöGs, obwohl er mit der KommSt klar über die Freigrenze kommt? Vielen herzlichen Dank!! RE: DB/DZ Freigrenze für 4. DN außerhalb NeuFöG - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.09.2023 Die Anwendung der "Kleinunternehmerregelung" bei den Lohnnebenkosten (hier: speziell für DB und DZ) hat meiner Ansicht nach nichts mit dem NEUFÖG per se zu tun. Sollte in Bezug auf drei Arbeitnehmer:innen kein DB und auch kein DZ zu entrichten sein, weil das NEUFÖG anwendbar ist, so muss aber dennoch die Betrachtung (theoretisch) wie folgt lauten: 1. Ermittlung der Lohnsumme und Entscheidung, ob die "Kleinbetragsregelung" anwendbar ist oder nicht. 2. Falls nein (Lohnsumme zu hoch) oder falls herauskommt "Anwendung teilweise möglich (weil Abzug des Freibetrages) , so besteht dennoch aufgrund des NEUFÖG insoweit eine Befreiung (müssen also DB und DZ nicht entrichtet werden. 3. Wenn nun ein vierter Arbeitnehmer hinzutritt, für den die NEUFÖG-Befreiung nicht (mehr) genützt werden kann, so zählen dennoch die ersten drei Arbeitnehmer in Bezug auf die Frage, ob die Kleinbetragsregelung anwendbar ist oder nicht nicht, mit. Somit ist die anfangs theoretische Betrachtung nun ganz wichtig, um zu den (praktisch) wichtigen Ergebnissen zu gelangen. |