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Stichtagsregelung der umfassenden arbeitsrechtlichen Aufwertung von Elternkarenzzeiten (1.8.2019) nicht verfassungswidrig - Druckversion

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Stichtagsregelung der umfassenden arbeitsrechtlichen Aufwertung von Elternkarenzzeiten (1.8.2019) nicht verfassungswidrig - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.09.2023

Stichtagsregelung der umfassenden arbeitsrechtlichen Aufwertung von Elternkarenzzeiten (1.8.2019) nicht verfassungswidrig


VfGH 12.06.2023, G182/2023

§ 40 Abs. 29 MSchG


So entschied der VfGH:

1. In Bezug auf Geburten, Adoptionen bzw. unentgeltliche Inpflegenahme von Kindern ab 1.8.2019 wurden Karenzzeiten arbeitsrechtlich massiv aufgewertet und zwar dahingehend, dass sie fortan zur Gänze für alle Ansprüche, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind, berücksichtigt werden müssen (lediglich der verfügbare Urlaubsanspruch des betroffenen Urlaubsjahres wurde aliquotiert) und dies unabhängig vom anzuwendenden Kollektivvertrag.


2. Dass diese Stichtagsregelung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellen würde (weil ältere Arbeitnehmerinnen, die "früher" Kinder bekommen haben, nun gegenüber jüngeren Arbeitnehmerinnen, die erst ab diesem Stichtag ein Kind zur Welt brachten, benachteiligt wären), konnte der VfGH nicht erkennen und wies daher die Verfassungsbeschwerde ab.