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Saisonell bedingte Arbeitgeberkündigung mit Wiedereinstellungszusage – keine Abzugsmö - Druckversion

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Saisonell bedingte Arbeitgeberkündigung mit Wiedereinstellungszusage – keine Abzugsmö - Wilhelm Kurzböck - 18.09.2019

Saisonell bedingte Arbeitgeberkündigung mit Wiedereinstellungszusage – keine Abzugsmöglichkeit nicht amortisierter Ausbildungskosten

Sachverhalt:

Ein Arbeiter, der dem Kollektivvertrag für das Baugewerbe sowie die Bauindustrie unterlag, wurde per 15. Februar 2017 „saisonbedingt“ gekündigt, damit er während dieser Zeit auch „stempeln gehen könne“.

Knapp acht Monate davor absolvierte er auf Arbeitgeberkosten eine Ausbildung zum „Zweiwegefahrzeug-Bediener“ und unterfertigte dabei auch eine Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung.

Zum Zeitpunkt der arbeitsrechtlichen Beendigung war der Amortisationszeitraum noch nicht beendet.
Nach der Saisonunterbrechung nahm der Arbeiter sein Beschäftigungsverhältnis im selben Unternehmen am 23. Februar 2018 wieder auf, kündigte dieses aber knapp 5 Wochen später selber auf.

Der Arbeitgeber behielt im Zuge der Endabrechnung den – aus seiner Sicht – noch nicht amortisierten Betrag der Ausbildung aus dem Frühjahr 2017 in Höhe von etwas über € 1.000,00 ein, da er meinte, dazu infolge der Arbeitnehmerkündigung berechtigt zu sein.

Dagegen richtete sich die Klage des Arbeitnehmers.

So entschied der OGH:

Die Klage hatte Erfolg.

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