Die Neuregelungen zur Altersteilzeit sowie zu Karenz, Elternteilzeit, etc wurden im Bundesgesetzblatt verlautbart - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Die Neuregelungen zur Altersteilzeit sowie zu Karenz, Elternteilzeit, etc wurden im Bundesgesetzblatt verlautbart (/showthread.php?tid=6250) |
Die Neuregelungen zur Altersteilzeit sowie zu Karenz, Elternteilzeit, etc wurden im Bundesgesetzblatt verlautbart - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.10.2023 Die Neuregelungen zur Altersteilzeit sowie zu Karenz, Elternteilzeit, etc wurden im Bundesgesetzblatt verlautbart Das Bundesgesetzblatt zu den neuen Regelungen zur Altersteilzeit (siehe dazu auch ausführlich WPA 16/2023, Artikel Nr. 345/2023) findet man hier: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/118/20231012 Für den Fall, dass eine Altersteilzeit rechtlich noch heuer beginnen könnte, sollte man nicht zögern, sie heuer noch zu starten. Bei der geblockten Altersteilzeit reduziert sich nämlich die Höhe des Altersteilzeitgeldes und auch bei der kontinuierlichen Altersteilzeit schränkt man Arbeitszeitflexibilisierungen ein. Beides gilt aber erst für neue (ab 1.1.2024) beginnende Verträge Das Bundesgesetzblatt zu Karenz & Co findet man hier (ausführlich in WPA 17/2023 in der letztgültigen Fassung, wird am 20.10.2023 versandt werden): https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/115/20231012 Das Geburtsdatum des Kindes lässt sich ohnedies nicht beeinflussen. Aber in Bezug auf Geburten ab 1.11.2023 (übrigens auch betreffend Adoptionen und unentgeltliche Inpflegenahme von Kindern) gibt es aus Arbeitnehmersicht unerfreuliche Änderungen (Reduktion der Anspruchskarenzdauer von "bis Ablauf 24. Lebensmonats des Kindes" auf "bis Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes"), wenn man kein Ausnahmefall ist (was man niemandem wünscht, nämlich "alleinerziehend" zu sein) oder die Karenz mit dem Partner teilt. Wer aus Arbeitnehmersicht die Segnungen der neuen Elternteilzeitregelungen in Anspruch nehmen möchte, der sollte die Absicht, Elternteilzeit in Anspruch nehmen zu wollen, frühestens ab 1.11.2023 (wohl eher praktisch ab 2.11.2023) dem Dienstgeber mitteilen. Wir sprechen über beide Themen (Altersteilzeit NEU und Karenz & Co) natürlich ganz ausführlich in den WIKU-Live-Webinaren zu den "Aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung", nebst den überraschend umfangreichen steuerlichen Themen (Sachbezugswerte-VO wird erneut geändert plus Wartungserlass 2023 zur Lohnsteuer). Nächster Termin: 17.11.2023 von 9 bis 12:30. Die Schulungsunterlagen gibt es mit Stand 1.11.2023 digital. Preis: € 240,00 netto (inkl. USt). Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. |