Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist (/showthread.php?tid=6338) |
Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.11.2023 Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist Die Regelungen in § 15 Abs. 3a MSchG bzw. § 2 Abs. 5a VKG sind etwas schwierig zu lesen und noch schwieriger zu interpretieren. Ein aktueller Erlass aus dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sorgt möglicherweise für mehr Klarheit: RIS Dokument (bka.gv.at) Daraus habe ich dann die nachstehende Information verfasst: Eltern leben nicht getrennt, aber der andere Elternteil steht in keinem Arbeitsverhältnis. Wie verhält es sich dann mit der Dauer des „alleinigen“ Karenzanspruchs?
Beispiel (aus dem Erlass vom 27.10 des BM für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport):
RE: Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist - CGV1 - 03.11.2023 Kurzes Feedback:
RE: Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.11.2023 Zu Frage 1: Nein. Da gehört tatsächlich Ablauf 22. Lebensmonat hin. Das ist ja das Verwirrende. Zu Frage 2: Seit geraumer Zeit werden hier leider meine Formatierungen nicht mehr übernommen. Dieses Zeichen hätte ein Pfeil ==> sein sollen bzw. war es ursprünglich. Das habe ich aufgegeben zu reklamieren und lebe nun mit dieser Einschränkung. Ich hoffe, dass es die anderen auch tun. |