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Fallweise Beschäftigte - was in der SV melderechtlich gilt - aktuelle Frage - Druckversion

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Fallweise Beschäftigte - was in der SV melderechtlich gilt - aktuelle Frage - Wilhelm Kurzböck - 25.09.2019

Fallweise Beschäftigte - was in der SV melderechtlich gilt - aktuelle Frage im September-Newsletter der StGKK

Quelle: Newsletter der STGKK Nr. 8/2019 vom 25. September 2019

Ich beschäftige regelmäßig Dienstnehmer und besitze daher eine Beitragskontonummer. Nun möchte ich zusätzlich Personen für einige Tagen im Monat als fallweise geringfügige Arbeitnehmer beschäftigen.

Was habe ich bei den fallweisen Beschäftigten, zum Unterschied zu den regelmäßigen Dienstnehmern, sozialversicherungsrechtlich zu beachten?

Zur Antwort geht es hier:
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[url=https://www.stgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.849629]https://www.stgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.849629