Korridorpension und Schwerarbeitspension: Toleranzgrenze bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze geplant - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Korridorpension und Schwerarbeitspension: Toleranzgrenze bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze geplant (/showthread.php?tid=6431) |
Korridorpension und Schwerarbeitspension: Toleranzgrenze bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze geplant - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.11.2023 Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, soll es ab 1.1.2024 eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst geben. Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 €) soll demnach künftig nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist. Für das Kalenderjahr 2024 wird diese Toleranzgrenze voraussichtlich bei 207,37 € (das sind in Summe 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze) liegen. |