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E-Card-Serviceentgelt - Einbehaltung im November 2023 für das Jahr 2024 - Druckversion

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E-Card-Serviceentgelt - Einbehaltung im November 2023 für das Jahr 2024 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.11.2023

Nachstehend finden Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf das E-Card-Service-Entgelt 2024, das mit der Novemberabrechnung 2023 einzubehalten und abzuführen ist:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821094&portal=oegkdgportal


Beachten Sie bitte, dass eine nicht unwichtige Ausnahme jene ist, dass man für Versicherte, deren Pensionsstichtag vor dem 1.4.2024 gelegen ist (also die Beendigung des arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses aus Anlass eines Pensionsantrittes bis 31.03.2024 vollzogen wird), kein E-Card-Service-Entgelt einbehalten muss.