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Kleinunternehmer USt pflichtig - Druckversion

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Kleinunternehmer USt pflichtig - chr2 - 04.12.2023

Liebe Kollegen!

Würde Eure Meinung gerne dazu hören.

2019-2022 die Umsatzgrenze nicht überschritten.
2023 würde die Umsatzgrenze überschritten werden (möglich € 40.000 netto+15% für 1.Überschreitung)

Nehmen wir  man hat Einnahmen von € 48.500,-- brutto (netto € 40.416,--)

ist man dann schon Ust pflichtig ?

Ich habe gelesen , dass in der Ust die Grenze bei netto € 35.000,-- gültig.

Ist man jetzt mit den Einnahmen € 48.500,-- ust pflichtig ?

Vielen Dank.

Christa


RE: Kleinunternehmer USt pflichtig - Reinhold Auer - 04.12.2023

Die Umsatzgrenze von € 35.000,00 ist eine Nettogrenze, dh bei grundsätzlich 20%igen Umsätzen wären es € 42.000,00 Brutto.

Die € 40.000,00 Grenze gilt ab dem Veranlagungsjahr 2023 betreffend der Kleinstunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer, diese hat aber nichts mit der Umsatzgrenze gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG zu tun.

Umsatzsteuer: 1maliges Überschreiten von 15% zulässig = € 40.250,00 netto - wäre brutto € 48.300,00.

MIt den € 48.500,00 sind Sie USt-Pflichtig!

LG
Reinhold Auer


RE: Kleinunternehmer USt pflichtig - chr2 - 04.12.2023

Vielen Dank Hr. Auer!