Kleinunternehmer USt pflichtig - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Kleinunternehmer USt pflichtig (/showthread.php?tid=6469) |
Kleinunternehmer USt pflichtig - chr2 - 04.12.2023 Liebe Kollegen! Würde Eure Meinung gerne dazu hören. 2019-2022 die Umsatzgrenze nicht überschritten. 2023 würde die Umsatzgrenze überschritten werden (möglich € 40.000 netto+15% für 1.Überschreitung) Nehmen wir man hat Einnahmen von € 48.500,-- brutto (netto € 40.416,--) ist man dann schon Ust pflichtig ? Ich habe gelesen , dass in der Ust die Grenze bei netto € 35.000,-- gültig. Ist man jetzt mit den Einnahmen € 48.500,-- ust pflichtig ? Vielen Dank. Christa RE: Kleinunternehmer USt pflichtig - Reinhold Auer - 04.12.2023 Die Umsatzgrenze von € 35.000,00 ist eine Nettogrenze, dh bei grundsätzlich 20%igen Umsätzen wären es € 42.000,00 Brutto. Die € 40.000,00 Grenze gilt ab dem Veranlagungsjahr 2023 betreffend der Kleinstunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer, diese hat aber nichts mit der Umsatzgrenze gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG zu tun. Umsatzsteuer: 1maliges Überschreiten von 15% zulässig = € 40.250,00 netto - wäre brutto € 48.300,00. MIt den € 48.500,00 sind Sie USt-Pflichtig! LG Reinhold Auer RE: Kleinunternehmer USt pflichtig - chr2 - 04.12.2023 Vielen Dank Hr. Auer! |