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Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte - Druckversion

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Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.12.2023

Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte
 
https://www.wko.at/oe/handel/kollektivvertrag-handelsangestellte#heading_kollektivvertrag_2024


RE: Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte - CGV1 - 28.12.2023

In den Informationen der WKO steht nichts zum Reformbeitrag - im Dauerrecht des KV Handelsangestellte steht in 3.2.3 der Übergangsbestimmungen: "Der „Reformbetrag 1“ wird alljährlich wie die Kollektivvertragsgehälter erhöht."
Nehme an, da werden die KV-Partner noch (einheitlich) nachschärfen - oder ?


RE: Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.12.2023

Ich nehme auch an, dass diese Beträge noch nachträglich geliefert werden.

Sollte sich bis Mitte Jänner 2024 dazu nichts ereignen, bitte ich um Erinnerung. Ich werde dann versuchen, bei der Innung nachzufragen. Jetzt im Moment ist das - so denke ich - noch keine so gute Idee.


RE: Gehaltstafeln und KV-Abschluss-Detailinformationen KV Handelsangestellte - CGV1 - 03.01.2024

Danke für die Einschätzung.

Die WKO hat ihre Infos mittlerweile um einen Punkt zum Reformbetrag erweitert, sodass nunmehr "alles klar" erscheint:
https://www.wko.at/kollektivvertrag/information-kollektivvertragsabschluss-handel-2024

5. Die Reformbeträge 1 und 2 erhöhen sich gemäß ABSCHNITT 3) E.3. entsprechend der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestgehälter (siehe dazu Punkt 1.) Die Erhöhung der Reformbeträge ist daher abhängig von der konkreten Einstufung der/s Beschäftigten.

Beispiele:

Einstufung der/s Beschäftigungen in BG C Stufe 1 – die KV-Erhöhung beträgt 9,2 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 9,2 %.
Einstufung der/s Beschäftigten in BG E – die KV-Erhöhung beträgt 8,3 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 8,3 %.
Die Erhöhung der Reformbeträge erfolgt centgenau. Eine Aufrundung auf den nächsten vollen Euro muss nicht vorgenommen werden.