Bundesgesetzblattflut am letzten Wochenende des Jahres 2023 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Bundesgesetzblattflut am letzten Wochenende des Jahres 2023 (/showthread.php?tid=6618) |
Bundesgesetzblattflut am letzten Wochenende des Jahres 2023 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.01.2024 Es ist zum einen schon äußerst ungewöhnlich, dass an einem Wochenende Bundesgesetzblätter veröffentlicht werden. Dies hatten wir zuletzt eher in Verbindung mit den Lockdowns (speziell beim ersten Lockdown spuckte das RIS an den ersten Wochenenden ein Bundesgesetzblatt nach dem anderen aus). Zum anderen - und hier mag ich möglicherweise ein wenig "unmodern" wirken - hat das Jahr 365 Tage (heuer sogar 366 Tage), um gesetzliche Änderungen zu beschließen. Erst dann, wenn ein Bundesgesetzblatt "da ist", dann wird es ernst. Längst bereits verfolgen wir die Gesetzesentstehungen mit, da uns speziell im Lohn- und HR-Bereich, aber auch im Softwarebereich nicht mehr die notwendige Zeit zur Umsetzung allfälliger Änderungen gegeben wird. Diese Kurzsichtigkeit der Legislative erreicht ein immer stärker werdendes unerträgliches Ausmaß. Wieder einmal stelle ich fest, dass unser Rechtsstaat am Krückstock geht. Man jagt die Bundesgesetzblätter am 31.12. raus wie woanders ein Feuerwerk. Man nennt das wohl (oder übel) dann zu Recht die Abgehobenheit gegenüber jenen, die das alles umsetzen dürfen bzw. müssen. Man setzt also mittlerweile auch hier offenbar verstärkt auf "Kosmetik", um sagen zu können, wir haben noch alles im alten Jahr herausgebracht. Nachstehende Bundesgesetzblätter in Angelegenheiten, welche die Personalverrechnung betreffen, wurden am letzten Wochenende herausgegeben, als Ruhmesblätter werden sie eher nicht in die Rechtsgeschichte eingehen: Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes Hier geht es hauptsächlich um die Anhebung der "kleinen Zuverdienstgrenze" mit Wirkung ab 1.1.2024 https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/183/20231230 Sozialrechtsänderungsgesetz 2023 Hier geht es in erster Linie um die zeitlich befristete Aussetzung eines Teils eines SV-Beitragsabzugs im Falle von Regelpensionsbezieher:innen, die parallel in einer vollversicherten Beschäftigung tätig sind https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/189/20231231 Start-Up-Förderungsgesetz Eine neue Variante einer begünstigten Mitarbeiterbeteiligung. Das ist jedenfalls "kein Massenphänomen" in der Personalverrechnung" https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/200/20231231 |