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PV Anlagen - Druckversion

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PV Anlagen - Hendrich Günter - 03.01.2024

PV Anlage, Steuerbefreiung ab 2024
Wie ist die Rechnung auszustellen? Muss ein Satz mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung hinzugefügt werden?
Mit welchem Steuercode sind die Rechnungen zu verbuchen (im BMD)?
Vielen Dank für eure Hilfe

Von einer Kollegin aus OÖ gesendet


RE: PV Anlagen - Verena - 08.01.2024

Ich habe auch keine Verpflichtung auf einen Hinweis gefunden, habe aber meine Kunden geraten einen anzubringen, zB Nullsteuersatz gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994.
Bei BMD habe ich am 20. Dezember angefragt und folgende Auskunft erhalten "Wir sind derzeit noch in Abklärung mit dem Finanzamt. Sobald die Abklärungen abgeschlossen sind, wird hierfür ein Konto in den Standardkontenrahmen aufgenommen." Ich hoffe, dass hier eine entsprechende Verständigung via Newsletter rausgehen wird.

LG Verena