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A1 Bescheinigung: - Druckversion

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A1 Bescheinigung: - ERJ - 03.10.2019

Wir haben Mitarbeiter die mehrmals jährlich Messen, Kongresse und Konferenzen im EU-Raum besuchen.
Ist es hier sinnvoll und möglich gleich einen E2 Antrag zu stellen oder muss für jede Reise (dauert immer ca. 3 Tage) ein E1 Antrag gestellt werden?
Diese Reisen ergeben sich auch oft sehr kurzfristig. Z.B. hatten wir vorige Woche den Fall, dass ein MA krank wurde und ein anderer geflogen ist für den wir so kuzfristig kein A1 bekommen haben. Gibt es hier die Möglichkeit gleich für alle MA Einzelanträge zu stelllen die länger gültig sind obwohl sie vielleicht dann gar keine Dienstreise antreten?
Besten Dank!


RE: A1 Bescheinigung: - Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019

Das E2 kann durchaus auch dann eine Alternative sein, wenn man die Geschäfts- oder Dienstreise nicht antritt.

Das E2 ist halt in erster Linie dafür gedacht, dass von Haus aus klar ist, dass man wiederkehrend in bestimmte Länder reist. 

Wenn das bei Ihnen zutrifft, dann passt das sicher.


RE: A1 Bescheinigung: - ERJ - 04.10.2019

Vielen Dank Herr Kurzböck.
Im Antrag muss mann ja "Beginn" und "voraussichtliches Ende" eingeben. Hier würden wir gleich einen Zeitraum von 2 Jahren wählen.
Sehen sie das kritisch oder ist das ohnehin die übliche Vorgehensweise?


RE: A1 Bescheinigung: - Wilhelm Kurzböck - 04.10.2019

Streng genommen ist dann, wenn zwar eine Rückkehr in das Beschäftigungsland wahrscheinlich, aber zeitlich nicht fixiert ist, das E 2 nicht heranzuziehen.

Wenn aber die Termine bereits feststehen und man so (halbwegs) konkret sagen kann, innerhalb welchen Zeitraums sich der Aufenthalt wiederholt, dann passt es.

Auf Verdacht, die Ausstellung für einen Zeitraum auf zwei Jahre zu beantragen, würde ich nicht.


RE: A1 Bescheinigung: - ERJ - 04.10.2019

Wie immer - Besten Dank!