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Schnitt freiwillige Sonntagszulagen - Druckversion

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Schnitt freiwillige Sonntagszulagen - wito75 - 22.01.2024

Hallo,
ein Hotelbetrieb zahlt seinen Mitarbeitern freiwillig für die geleisteten Sonntagsdienste eine Zulage.
Ist hier bei Urlaub bzw. Krankheit auch ein Schnitt zu bezahlen?
Wenn ja, wie soll das berechnet werden. Wird da nur der Schnitt berechnet für die Urlaubstage bzw. Krankheitstage an Sonntagen oder für jeden Wochentag?
Wie ist das, wenn das Hotel 2 Wochen wegen Betriebsurlaub geschlossen hat?
Vielen Dank!!


RE: Schnitt freiwillige Sonntagszulagen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.01.2024

Es spielt keine Rolle, ob ein Entgelt gewährt werden muss, weil sich das aus dem Kollektivvertrag heraus ergibt oder freiwillig gewährt wird (aufgrund einer Vereinbarung oder einer Betriebsübung).

Wenn dieses Entgelt regelmäßig gewährt wird, so ist es Teil des Entgeltsausfallsprinzips.

Wenn aufgrund der Diensteinteilungen exakt gesagt werden kann, welche Entgelte durch Krankheit oder Urlaub ausfallen, so kann man das "echte Entgeltsausfallsprinzip" anwenden (das "Realitätsprinzip"). Sobald aber auch nur eine Lohnart, die variabel ist (zB Überstunden), nicht prognostiziert werden kann, muss das Durchschnittsprinzip zur Anwendung gebracht werden.

Bei der Beurteilung des Entgeltsausfallsprinzips spielt aber auch der anzuwendende konkrete Kollektivvertrag eine Rolle, weil die gesetzlichen Regelungen insoweit dem KV sogar einen gewissen Vorrang bei der Berechnung einräumen.