Mindestkörperschaftsteuer - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Mindestkörperschaftsteuer (/showthread.php?tid=6805) |
Mindestkörperschaftsteuer - kladi - 01.02.2024 Gilt ab 2024 wirklich für alle GmbH's, so wie vielfach kolportiert wurde, eine Mindeststeuer von € 500,- pro Jahr? Für das 1 Q/2024 wurde nämlich vom Finanzamt noch € 437,- (= 1750,- jährlich) vorgeschrieben. Das passt irgendwie nicht zusammen. Bitte um Aufklärung. RE: Mindestkörperschaftsteuer - Reinhold Auer - 01.02.2024 Ja, es stimmt die MIKÖ beträgt nur mehr € 500,00 = 5% des neuen gesetzlichen Mindeststammkapital von € 10.000,00. Das Finanzamt ändert aber die Vorschreibungen nicht automatisch, Herabsetzungsanträge von € 1.750,00 auf € 500,00 werden aber anstandslos erledigt. RE: Mindestkörperschaftsteuer - kladi - 01.02.2024 Vielen Dank Herr Auer! |