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Mindestkörperschaftsteuer - Druckversion

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Mindestkörperschaftsteuer - kladi - 01.02.2024

Gilt ab 2024 wirklich für alle GmbH's, so wie vielfach kolportiert wurde, eine Mindeststeuer von € 500,- pro Jahr? Für das 1 Q/2024 wurde nämlich vom Finanzamt noch € 437,- (= 1750,- jährlich) vorgeschrieben. Das passt irgendwie nicht zusammen. Bitte um Aufklärung.


RE: Mindestkörperschaftsteuer - Reinhold Auer - 01.02.2024

Ja, es stimmt die MIKÖ beträgt nur mehr € 500,00 = 5% des neuen gesetzlichen Mindeststammkapital von € 10.000,00. Das Finanzamt ändert aber die Vorschreibungen nicht automatisch, Herabsetzungsanträge von € 1.750,00 auf € 500,00 werden aber anstandslos erledigt.


RE: Mindestkörperschaftsteuer - kladi - 01.02.2024

Vielen Dank Herr Auer!