KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken (/showthread.php?tid=6917) |
KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken - Robert - 20.02.2024 Hallo zusammen, kann mir bitte wer kurz bestätigen ob Handelsangestellte in Tabaktrafiken auch in einer Stufe C1 oder C2 einzustufen sind? Grund es gibt / gab einen Zusatz-KV der Stufe C5 vorschreibt. Warum ist der Zusatz-KV mit 2022 gültig, schreibt aber dann für Eintritte vor 1998 rein? Das passt für mich irgendwie nicht. Jedenfalls bitte um Info ob C1 oder C2 / C3 oder C4 möglich ist (und nicht immer in C5 einzustufen ist), VIELEN DANK, LG Robert RE: KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.02.2024 Dieser Zusatz-KV war "von Haus aus" nur für jene Angestellten gültig, die vor dem 1.1.1998 eingetreten sind. Somit dürfte der Anwendungsbereich insgesamt "überschaubar" gewesen sein. Dort ist verfügt, dass die Einstufung mindestens in C Stufe 5 zu erfolgen hätte. Unterlag man aus Gründen des Eintrittes ab 1.1.1998 nicht dem Zusatz-KV, so ist bzw. war auch diese Überleitungsregelung obsolet. Information zum Zusatzkollektivvertrag der Trafikangestellte 2022 - WKO RE: KV Handelsangestellte in Tabaktrafiken - Robert - 21.02.2024 VIELEN DANK, Herr Kurzböck - fast gedacht aber nicht sicher gewesen |