Teilrechnungen USt - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Teilrechnungen USt (/showthread.php?tid=6958) |
Teilrechnungen USt - chr2 - 01.03.2024 Liebe Kollegen! Ich habe folgende Frage. Klient schreibt Teil- und Schlussrechnungen für ein Bauprojekt. 1. Teilrechnung wird mit einem fertigen Abschnitt an den Kunden mit 1.2.2024 mit USt verrechnet. Bezahlung am 1.3.2024 Meine Frage dazu: Wann muss ich die USt für diese Rechnung abführen : bei der Rechnungserstellung mit der UVA 2/2024 oder bei der Zahlung am 1.3.2024 mit der UVA 3/2024 Ich hätte gesagt, dass ich die Ust mit der Teilrechnungserstellung im 2/2024 abführen muss, da die Leistung dafür ja erbracht ist. Wie seht Ihr das ? Danke im Voraus. LG Christa RE: Teilrechnungen USt - EMH2120 - 04.03.2024 Hallo! Bei Teilrechnungen gilt in der Ust das Ist-Prinzip. Also bei Zahlungseingang! LG RE: Teilrechnungen USt - Otto Deweis-Weidlinger - 05.03.2024 Hallo, ich würde dies ein wenig anders sehen. Hier muss man unterscheiden zwischen Anzahlungsrechnung und Teilrechnung. Bei Anzahlungsrechnungen gilt das USt-Ist-Prinzip (mit Bezahlung wird geschuldet) - dies stimmt. Bei Anzahlungsrechnung wurde aber die Lieferung und Leistung noch nicht erbracht. Bei der Teilrechnung wie oben erwähnt, wurde aber schon eine Lieferung oder Leistung erbracht und eben ein konkreter abgrenzbarer Bereich abgerechnet - so schuldet man die USt mit der erbrachten Leistung. Teilrechnung sind wie Rechnungen zu behandeln. Dennoch der Leistungsempfänger kann den VSt-Abzug aber erst mit korrekt gelegter Teilrechnung geltend machen unabhängig von einer schon geleisteten Zahlung. Also in den obigen Fall: Teilrechnung wird in 02/2024 gelegt und muss diese in der UVA 02/2024 aufgenommen werden. LG |