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Pflegebonus: neutrales Entgelt bei der Altersteilzeit - Druckversion

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Pflegebonus: neutrales Entgelt bei der Altersteilzeit - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.03.2024

Pflegebonus: neutrales Entgelt bei der Altersteilzeit
 
Das BMAW hat mir vor kurzem mitgeteilt, dass man den Pflegebonus als "neutrale Leistung" betrachtet.
 
Das bedeutet ganz konkret, dass - soferne er als laufendes sv-pflichtiges Entgelt abgerechnet wird oder wurde - diese Leistung 
 
1. nicht im Durchschnitt der laufenden Bezügen für die letzten 12 Kalendermonate (Oberwert) sowie
 
2. nicht in der Basis für den Unterwert (auf Altersteilzeitarbeitszeitausmaß umgerechneter 12-Kalendermonate-Schnitt) und
 
3. auch nicht in der insoweit gesicherten SV-Beitragsgrundlage aufscheint.
 
Wird der Pflegebonus während einer bestehenden Altersteilzeit gewährt, so reduziert er auch nicht den bereits ermittelten Lohnausgleich (da er - wie geschildert - eine neutrale Leistung darstellt), weiters reduziert er daher auch nicht den altersteilzeitbedingten SV-Mehraufwand.
 
Der Grund für diese Interpretation, die mittels Weisung an die AMS-Stellen auch von ebendort wahrgenommen wird, liegt darin, dass nach Ansicht des BMAW kein "Mehraufwand" vorliegt, weil die damit verbundenen (Mehr-)Kosten auf Antrag rückerstattet werden (§ 2 EEZG).
 
Es soll hier wohl eine "Doppelförderung" vermieden werden.