Aus dem BMF-Protokoll zur Mitarbeiterprämie 2024 - sachliche Differenzierung zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - Teil 2 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Aus dem BMF-Protokoll zur Mitarbeiterprämie 2024 - sachliche Differenzierung zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - Teil 2 (/showthread.php?tid=7024) |
Aus dem BMF-Protokoll zur Mitarbeiterprämie 2024 - sachliche Differenzierung zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - Teil 2 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.03.2024 Aus dem BMF-Protokoll zur Mitarbeiterprämie 2024 - sachliche Differenzierung zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - Teil 2 Aus dem BMF-Protokoll zur Mitarbeiterprämie 2024 Themenkreis "Lohngestaltende Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 5 und 6 EStG 1988" Frage: Nur bei Fehlen eines Kollektivvertragsteiles auf Arbeitgeberseite ist es ohne kollektivvertragliche Regelung möglich, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie auszubezahlen. Dies gilt auch für ausländische Arbeitgeber. Antwort: Ja, wenn die weiteren Voraussetzungen gemäß § 124b Z 447 EStG 1988 erfüllt sind. Zum gesamten Protokoll geht es hier: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988.html |