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Kollektivvertragsabschlüsse KW 11/2024 - Druckversion

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Kollektivvertragsabschlüsse KW 11/2024 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.03.2024

A) Asphaltierer, Schwarzdecker, Abdichter W - KV-Abschluss per 1.5.2024
  • Erhöhung der KV-Löhne um 7,6 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 7,7 %
  • Neuer Mindestlohn: € 2.499,28
 
B) Internationale Schlafwagen- und Touristikges. - KV-Abschluss per 1.12.2023
  • IST-Lohnerhöhung um 8,3 bis 9,7 %
  • Mindestens 190 € ab 1. Dezember 2023
  • Die unteren und mittleren Einkommen in einem Jahr um bis zu 30 % erhöht!
  • Anhebung diverser valorisierbarer Nebenbezüge wie z.B. Sonn- und Feiertagsund Nachtarbeitszulage um 8,3 %
 
C) Ledererzeugende Industrie - Angestellte- KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden zum 1.4.2024 um 7,8 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung: Die bisher (vor dem 01.01.2024) bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Gehalt bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden zum 1.4.2024 um 7,8 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
  • Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie gem. § 124b Z 447 EstG in der Höhe von 360.- Euro in zwei Teilzahlungen mit dem April- und Mai-Gehalt.
  • Bei Teilzeit-Beschäftigten erfolgt eine Aliquotierung gem. der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
 
D) Ledererzeugende Industrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
  • + 7,8 % KV-Mindestlöhne
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne zum 1.4.2024
  • + 360,00 EURO Teuerungsprämie
  • Auszahlung im April und Mai 2024
  • + IST-Löhne: Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen
  • Die bisher bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Lohn bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
  • + 7,8 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen zum 1.4.2024 (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
  • + 360,00 EURO Teuerungsprämie auch für Lehrlinge
  • Der neue Mindestlohn beträgt: 1.617,55 EURO
 
E) Telekom-Unternehmen - KV-Abschluss per 1.1.2024 - mit Mitarbeiterprämie
  • Arbeitszeitverkürzung von 40 Stunden auf 38,5 Stunden mit 1.10.2024
  • Zweistufige Erhöhung der IST- und Mindestgehälter:
  • 1.01.2024: Erhöhung der IST- und Mindestgehälter um 4,00%
  • 1.10.2024: Erhöhung der IST- und Mindestgehälter um € 90,00
  • Auszahlung einer Mitarbeiter*innenprämie in der Höhe von € 1.500,00 bis 1.3.2024
 
F) Winzergenossenschaften NÖ - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.1.2024
  • Die KV-Löhne werden um 7,0 % plus einem Fixbetrag von 30 € erhöht.
  • Das ergibt im Durchschnitt 8,39 %
  • Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
  • Eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Lohn- und Gehaltstafel wurde eingerichtet
  • Neuer Mindestlohn: € 2.217,08