Bürgerliche Kleidung als Dienstuniform – Sachbezug - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Bürgerliche Kleidung als Dienstuniform – Sachbezug (/showthread.php?tid=7057) |
Bürgerliche Kleidung als Dienstuniform – Sachbezug - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.03.2024 Bürgerliche Kleidung als Dienstuniform – Sachbezug BFG vom 21.11.2023, RV/7101500/2019 § 25 EStG 1988 § 26 Z 1 EStG 1988 So entschied das BFG:
Praxisanmerkung: Hier wurden den Arbeitnehmern zwei Hosen, zwei Jacken, fünf Hemden bzw. Blusen und zwei Paar Schuhe, also bürgerliche Kleidung, durch den Arbeitgeber als Dienstkleidung zur Verfügung gestellt. Die Ausstattung wurde jeweils nach 6 Monaten erneuert. Sie durfte nur für Zwecke der Reinigung, für die der jeweilige Arbeitnehmer zuständig war (der Arbeitgeber übernahm dies nicht), mit nach Hause genommen werden, durfte somit auch nicht einmal für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte getragen werden. Ansonsten verblieb sie versperrt im jeweiligen Arbeitnehmerspind. Firmenemblem wurde keines eingenäht. Die Firma setzte darauf, dass diese Kleidung aufgrund des einheitlichen weltweiten Auftretens als „Firmenuniform“ auch anerkannt würde. Schade ist, dass sich das Bundesfinanzgericht in seinem Erkenntnis nicht mit dem gegenteiligen Urteil des Deutschen Bundesfinanzhofes auseinandergesetzt hat. Die insoweit mit Österreich idente Rechtslage in unserem Nachbarland (geht man nach dem Gesetz) unterscheidet sich im Augenblick durch die Judikatur voneinander. Aus folgenden Gründen war nach Ansicht des BFH (damals) vom Nichtvorliegen eines Sachbezuges auszugehen:
Schade finde ich, dass dieser Fall nicht zum VwGH „weiterging“. |