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Kollektivvertragsabschlüsse KW 13/2024 - Druckversion

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Kollektivvertragsabschlüsse KW 13/2024 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2024

Agrana Stärke - KV-Abschlüsse per 1.3.2024 sowie 1.3.2025
 
Ab 1.3.2024:
  • Erhöhung der Lohntafel um 7,33%
  • Erhöhung der DAZ um 7,33%
  • Erhöhung sämtlicher Zulagen/Zuschläge um 7,33%
  • Gründung von Arbeitsgruppen für Verbesserung bez. herausragender Leistungen für Lehrlinge, für DAZ neu-DAZ alt sowie für Beschreibung der Lohngruppen
Ab 1.3.2025:
  • Abschluss der durchgerechneten Inflation 02/2024 – 01/2025 + 0,5% auf alle lohn- und gehaltsrelevanten Bestandteile
  • Neuer Mindestlohn: € 2.120,90
 

Arzt-Angestellte Salzburg - KV-Abschluss per 1.1.2024 mit Mitarbeiterprämie
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehaltsschemata werden ab 1. 1. 2024 zwischen 9,20% und 10,50% angehoben.
  • IST-Gehälter steigen mit 1. 1. 2024 um 8%, maximal um € 180,00.
  • Die Zulage gemäß XVIII Absatz 1 wird ab 1. 1. 2024 um 9,2% auf € 176,00,– erhöht. Die Zulage gemäß XVIII Absatz 2 wird ab 1. 1. 2024 um 9,2% auf € 134,00,– erhöht
  • Mitarbeiterprämie 2024 von mindestens € 800,00 (vollzeitäquivalent), maximal € 3.000,00.
  • Der 24. 12. und der 31. 12. ist ab 2024 unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei.
  • Der Schuleintritt des Kindes in die 1. Klasse der Volksschule ist unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei.
 
Gemeinnützige Wohnungswirtschaft - KV-Abschluss per 1.4.2024 
  • Die Gehälter werden in den Beschäftigungsgruppen II bis IV um 8,3 Prozent, in der Beschäftigungsgruppe V um 8,0 Prozent und in der Beschäftigungsgruppe VI um 7,8 Prozent erhöht
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 8,3 Prozent erhöht
  • Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 8,18 Prozent erhöht
 
 
 
Konditoren Wien - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
 
  • Erhöhung der KV-Löhne um Ø 6,9 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um Ø 7,9 %
  • KV-Ermächtigung Teuerungsbonus 2024
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Neuer Mindestlohn: € 1.755,00
 
 
Kraftfahrschulen - KV-Abschluss per 1.4.2024 
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehrassistenz, Büroangestellte um 6,9 Prozent.
    Alle Gehaltsansätze werden kaufmännisch auf die nächsten 50 Cent bzw. volle Euro gerundet.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 6,9 % erhöht.
  • Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 6,9 % erhöht.
  • Die Zulagen werden um 6,9 % erhöht. Klarstellung, dass die Theoriezulage für jede gehaltene 50 Minuten Unterrichtseinheit gebührt, auch wenn diese geblockt stattfinden.
  • Ermächtigung zur freiwilligen Zahlung einer Mitarbeiterprämie
  • Der neue Fahrlehrassistent wurde bei den Anrechnungsbestimmungen sowie bei sämtlichen Ansprüchen der Fahrschullehrer und Fahrlehrer ergänzt. Zusätzlich gibt es klare Regelungen zur Befristung zur maximalen Dauer der 4-monatigen Ausbildung. Bei den Zulagen wurde der Fahrlehrassistent entfernt, weil dieser während der Ausbildung ausschließlich Klasse B unterrichten darf.
  • Neue KV Regelung zur verpflichtenden Weiterbildung entsprechend der EU-Richtlinie
  • Die tägliche Mittagspause beträgt mindestens 30 Minuten laut AZG. Damit wird die praxisferne Regelung von einer Stunde ersetzt und auch die zeitliche Fixierung dieser gestrichen.
  • Klarstellung der Sozialpartner zur Arbeitszeit:
    Die Kollektivvertragsparteien halten fest, dass durch die Bestimmungen IV Arbeitszeit, Absatz 4 die unterrichtsfreie Zeit zwischen einzelnen bzw. geblockten Unterrichtseinheiten in „zusammenhängender Form“ als bezahlte Arbeitszeit für Lehrpersonal, ausschließlich der Mittagspause laut AZG, unabhängig von Absatz 3 berücksichtigt werden muss. Es entstehen damit keine unbezahlten Pausen. Die Normalarbeitszeit gemäß Absatz 1 ist in zusammenhängender Form festzusetzen. Abweichende, einvernehmliche Regelungen dürfen keine verschlechternden Regelungen zu jenen dieses Kollektivvertrages enthalten und wären jedenfalls rechtswidrig.
 
Maschinenring Personal und Service eGen STM - KV-Abschluss per 1.4.2024 
  • Lohnsätze und PraktikantInnenentschädigungen werden um 6,9 % erhöht.
  • Ergänzende Beschreibung der Lohngruppe 6
  • Neuer Mindestlohn: € 1.854,97