Kollektivvertragsabschlüsse KW 13/2024 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2024
Agrana Stärke - KV-Abschlüsse per 1.3.2024 sowie 1.3.2025
Ab 1.3.2024:- Erhöhung der Lohntafel um 7,33%
- Erhöhung der DAZ um 7,33%
- Erhöhung sämtlicher Zulagen/Zuschläge um 7,33%
- Gründung von Arbeitsgruppen für Verbesserung bez. herausragender Leistungen für Lehrlinge, für DAZ neu-DAZ alt sowie für Beschreibung der Lohngruppen
Ab 1.3.2025:- Abschluss der durchgerechneten Inflation 02/2024 – 01/2025 + 0,5% auf alle lohn- und gehaltsrelevanten Bestandteile
- Neuer Mindestlohn: € 2.120,90
Arzt-Angestellte Salzburg - KV-Abschluss per 1.1.2024 mit Mitarbeiterprämie- Die kollektivvertraglichen Mindestgehaltsschemata werden ab 1. 1. 2024 zwischen 9,20% und 10,50% angehoben.
- IST-Gehälter steigen mit 1. 1. 2024 um 8%, maximal um € 180,00.
- Die Zulage gemäß XVIII Absatz 1 wird ab 1. 1. 2024 um 9,2% auf € 176,00,– erhöht. Die Zulage gemäß XVIII Absatz 2 wird ab 1. 1. 2024 um 9,2% auf € 134,00,– erhöht
- Mitarbeiterprämie 2024 von mindestens € 800,00 (vollzeitäquivalent), maximal € 3.000,00.
- Der 24. 12. und der 31. 12. ist ab 2024 unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei.
- Der Schuleintritt des Kindes in die 1. Klasse der Volksschule ist unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei.
Gemeinnützige Wohnungswirtschaft - KV-Abschluss per 1.4.2024 - Die Gehälter werden in den Beschäftigungsgruppen II bis IV um 8,3 Prozent, in der Beschäftigungsgruppe V um 8,0 Prozent und in der Beschäftigungsgruppe VI um 7,8 Prozent erhöht
- Die Lehrlingseinkommen werden um 8,3 Prozent erhöht
- Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 8,18 Prozent erhöht
Konditoren Wien - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie
- Erhöhung der KV-Löhne um Ø 6,9 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um Ø 7,9 %
- KV-Ermächtigung Teuerungsbonus 2024
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Neuer Mindestlohn: € 1.755,00
Kraftfahrschulen - KV-Abschluss per 1.4.2024 - Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehrassistenz, Büroangestellte um 6,9 Prozent.
Alle Gehaltsansätze werden kaufmännisch auf die nächsten 50 Cent bzw. volle Euro gerundet.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 6,9 % erhöht.
- Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 6,9 % erhöht.
- Die Zulagen werden um 6,9 % erhöht. Klarstellung, dass die Theoriezulage für jede gehaltene 50 Minuten Unterrichtseinheit gebührt, auch wenn diese geblockt stattfinden.
- Ermächtigung zur freiwilligen Zahlung einer Mitarbeiterprämie
- Der neue Fahrlehrassistent wurde bei den Anrechnungsbestimmungen sowie bei sämtlichen Ansprüchen der Fahrschullehrer und Fahrlehrer ergänzt. Zusätzlich gibt es klare Regelungen zur Befristung zur maximalen Dauer der 4-monatigen Ausbildung. Bei den Zulagen wurde der Fahrlehrassistent entfernt, weil dieser während der Ausbildung ausschließlich Klasse B unterrichten darf.
- Neue KV Regelung zur verpflichtenden Weiterbildung entsprechend der EU-Richtlinie
- Die tägliche Mittagspause beträgt mindestens 30 Minuten laut AZG. Damit wird die praxisferne Regelung von einer Stunde ersetzt und auch die zeitliche Fixierung dieser gestrichen.
- Klarstellung der Sozialpartner zur Arbeitszeit:
Die Kollektivvertragsparteien halten fest, dass durch die Bestimmungen IV Arbeitszeit, Absatz 4 die unterrichtsfreie Zeit zwischen einzelnen bzw. geblockten Unterrichtseinheiten in „zusammenhängender Form“ als bezahlte Arbeitszeit für Lehrpersonal, ausschließlich der Mittagspause laut AZG, unabhängig von Absatz 3 berücksichtigt werden muss. Es entstehen damit keine unbezahlten Pausen. Die Normalarbeitszeit gemäß Absatz 1 ist in zusammenhängender Form festzusetzen. Abweichende, einvernehmliche Regelungen dürfen keine verschlechternden Regelungen zu jenen dieses Kollektivvertrages enthalten und wären jedenfalls rechtswidrig.
Maschinenring Personal und Service eGen STM - KV-Abschluss per 1.4.2024 - Lohnsätze und PraktikantInnenentschädigungen werden um 6,9 % erhöht.
- Ergänzende Beschreibung der Lohngruppe 6
- Neuer Mindestlohn: € 1.854,97
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