Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen ab 1.1.2020 unverändert - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen ab 1.1.2020 unverändert (/showthread.php?tid=710) |
Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen ab 1.1.2020 unverändert - Wilhelm Kurzböck - 14.10.2019 Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen ab 1.1.2020 unverändert Quelle: LexisNexis Rechtsnews 28075 vom 11.10.2019 Auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht wurde der Grenzbetrag nach § 1 Abs. 2a PKG für das Jahr 2020 verlautbart. Dieser beträgt unverändert auch ab 1.1.2020 € 12.600,00. Übersteigt der Barwert einer Pensionsabfindung diesen Wert, so ist die gesamte Pensionsabfindung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 (also nach Lohnsteuertarif) zu versteuern (§ 124b Z 53 EStG 1988) Übersteigt der Barwert einer Pensionsabfindung diesen Wert NICHT, so darf die gesamte Pensionsabfindung mit dem Hälftesteuersatz versteuert werden (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988). |