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IG Verbringen - UVA/ZM - Druckversion

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IG Verbringen - UVA/ZM - PELA - 10.04.2024

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine GmbH mit Sitz in Wien, lässt Ware von Rumänien in sein Lager in Tschechien verbringen und von dort geht die Ware an die Kunden.
Das IG Verbringen von Rumänien nach Tschechien muss die GmbH in ihre UVA als IG Erwerb und gleichzeitig als IG Lieferung in der ZM abbilden; verstehe ich das richtig? Danke vorab!


RE: IG Verbringen - UVA/ZM - Otto Deweis-Weidlinger - 11.04.2024

Meines Erachtens ist beim Verbringen gem. Art. 3 UStG ist eine Aufnahme in die "Zusammenfassende Meldung" im Ausgangsland erforderlich (in erläuterten Fall: Rumänien). Es soll die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes (Tschechien) Anwendung finden.
igL in der rumänischen UVA mit ZM
igE in der tschechischen UVA

Dies würde bedeuten, dass die GmbH eine umsatzsteuerliche Registrierung in Rumänien (rumänische UID) und eine weitere in Tschechien (tschechische UID) haben müsste.
Sonst wird es schwierig.

Es ist eine Proforma-Rechnung auszustellen. Diese hat die UID (Rumänien) des Ursprungslandes der verbringenden GmbH, die UID des Bestimmungslandes (Tschechien) der verbringenden GmbH und den Hinweis auf steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen zu enthalten.

LG