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Auslandsdienstzettel: neuer Mindestbestandteil "Website des Tätigkeitslandes" - Druckversion

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Auslandsdienstzettel: neuer Mindestbestandteil "Website des Tätigkeitslandes" - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.04.2024

In der Praxis stellt sich aktuell die Frage, wie man beim Auslandsdienstzettel die "Website des Tätigkeitslandes" findet.

Es folgt nachstehend die Beschreibung:

Im "YourEurope Portal" findet man unter Entsandte Arbeitnehmende in der EU: Leitlinien und Sozialversicherungsvorschriften - Your Europe (europa.eu) eine Übersicht mit Links zu den Single National Websites on Posting.

https://europa.eu/youreurope/business/human-resources/posted-workers/posting-staff-abroad/index_de.htm

Wenn man bis zum Eintrag „Nationale Internetseiten und Kontaktstellen“ runterscrollt, dann auf „Wählen Sie ein Land aus“ klickt, so öffnet sich sodann ein Fenster mit alle Mitgliedstaaten und man wird auf die Website des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.

Den jeweiligen Länder-Link kann man in den Dienstzettel reinkopieren.