Kleinunternehmer und UID Nr. - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Kleinunternehmer und UID Nr. (/showthread.php?tid=714) |
Kleinunternehmer und UID Nr. - chr2 - 16.10.2019 Liebe Forumteilnehmer! Folgende Frage: Kann ich als Kleinunternehmer auch eine UID Nr. beantragen oder komme ich dann automatisch in den Genuss, dass ich dann ustpflichtig bin ? Vielen Dank. LG Christa RE: Kleinunternehmer und UID Nr. - Steuerexperte - 16.10.2019 Guten Tag, insbesondere wenn ein Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschreitet, sollte jedenfalls eine UID beantragt werden, da es bei IG-Erwerben sonst zu einer Doppelbesteuerung mit ausländischer und österreichischer USt kommt. Die Kleinunternehmereigenschaft bleibt weiterhin erhalten, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu. Im Formular U15 finden Sie alle Details. Viele Grüße |