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GmbH-Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion mit 50 %-Beteiligung – freies Dienstverhältnis nach ASVG - Druckversion

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GmbH-Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion mit 50 %-Beteiligung – freies Dienstverhältnis nach ASVG - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.04.2024

VwGH vom 15.12.2023, Ra 2022/08/0136
§ 4 Abs. 4 ASVG
 
So entschied der VwGH:
  • Ein Unternehmen wurde von Eheleuten in Form einer GmbH geführt.
  • Dabei waren beide zu je 50 % am Kapital der GmbH beteiligt.
  • Die Ehegattin war zugleich als handelsrechtliche Geschäftsführerin tätig und deshalb dem GSVG unterworfen.
  • Über sie (als handelsrechtliche Geschäftsführerin) wurde eine Verwaltungsstrafe verhängt, weil sie ihren Ehepartner nicht als freien Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG angemeldet hatte (sie war der Ansicht, dass bei der Höhe der Beteiligung nur das GSVG in Frage käme)
  • Dabei hatte er die Rolle als „faktischer Geschäftsführer“ inne (übte also in tatsächlicher Hinsicht im Unternehmen die Leitungsfunktion aus), hatte jedoch gesellschaftsrechtlich keinerlei Sonderrechte (vor allem keinerlei Weisungsrechte gegenüber der Geschäftsführerin è gegenüber der „Chefin“).
  • Die Betriebsmittel wurde ihm von der GmbH zur Verfügung gestellt.
  • Der VwGH bestätigte den Status als freier Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG und somit auch die Verwaltungsstrafe wegen „Nichtanmeldung vor Dienstantritt“ (er wurde ja überhaupt nicht bei der ÖGK angemeldet).
 
Praxisanmerkung:
Das ist ein Fall, wie er immer wieder in der Praxis vorkommt und auch angefragt wird (siehe dazu auch mein Fachforum).