Lizenzgebühr England - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Lizenzgebühr England (/showthread.php?tid=7210) |
Lizenzgebühr England - Pepe - 25.04.2024 Hallo, wir haben eine Rechnung von einem Lieferanten aus England erhalten - worin Lizenzgebühren an uns verrechnet werden. (B2B) Gilt hier noch RVC - also Übergang der Steuerschuld nach Ö? Vielen Dank im Voraus! BG RE: Lizenzgebühr England - Otto Deweis-Weidlinger - 25.04.2024 In diesem Fall ist der § 19 Abs. 1 UStG anwendbar: Grundsätzlich werden Dienstleistungen, die an Unternehmer (B2B) erbracht werden, am Ort des Unternehmens des Leistungsempfängers besteuert (Empfängerort-Prinzip). Bei Dienstleistungen, die britische Unternehmen in Österreich erbringen, gilt Steuerschuld-Umkehr (Reverse-Charge) - wenn der leistende Unternehmer (GB) keine Betriebsstätte in Österreich hat - und der Leistungsempfänger (Österreich) ein Unternehmer ist. Die Rechnung sollte ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden, muss jedoch den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren und die Steuerschuld des Empfängers enthalten. Und die Rechnung muss die UID-Nummern der Unternehmen beinhalten. Als Empfehlung würde sich die Überprüfung der UID-Nummer des britischen Geschäftspartners anbieten: Der Link zur Überprüfung: https://www.gov.uk/check-uk-vat-number LG |