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Vom IEF abgelehnte Forderung an nicht ausbezahlten Gehältern - Druckversion

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Vom IEF abgelehnte Forderung an nicht ausbezahlten Gehältern - Manfred - 14.05.2024

An eine Bekannte hat ihr Arbeitgeber Gehälter zwar korrekt abgerechnet, aber weil sie die Gattin des Geschäftsführers ist 
und die finanzielle Lage der Firma schon jahrelang finanziell sehr knapp war wurden Teile der Gehälter von 2020 bis 2022 (über € 40.000,-) nicht ausbezahlt.

Vor knapp einem Jahr hat diese GmbH die Insolvenz beantragt und der Masseverwalter hat diese Forderung anerkannt.

Allerdings hat der IEF diese Forderung wegen des familiären Naheverhältnis mit dem Geschäftsführer mit Bescheid vom Februar 2024 abgelehnt.

Die Insolvenzquote beträgt 20% - das heißt 80% sind verloren.
Allerdings wurden für die 80% auch SV-Beiträge und Lohnsteuer abgeführt.

Deshalb die Frage meiner Bekannten (die sich bereits 2019 in der regulären Alterspension befindet):

1) Kann man eine Refundierung dieser zu viel bezahlten SV-Beiträge und Lohnsteuer erwirken und wie?

2) Der Einkommensteuerbescheid 2022 ist noch kein Jahr alt. Kann man zumindest für das Jahr 2022 im Wege
einer Wiederaufnahme nach die §303 BAO erwirken, dass die Lohnsteuer der nun nicht mehr auszahlbaren Gehälter refundiert wird?

Für Ihren Rat sehr dankbar
Manfred


RE: Vom IEF abgelehnte Forderung an nicht ausbezahlten Gehältern - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.05.2024

Das muss man sich wohl (oder übel) im Detail ansehen.

Die Begründung mit "Naheverhältnis zum Geschäftsführer" ist für sich alleine wohl zu wenig. Vermutlich ist hier zu lange ein Entgelt von der Arbeitnehmerin gegenüber der GmbH aus Gründen der Liquidität gestundet worden, sodass der IEF dies als Missbrauch ansah (Fremdvergleich: ein "Fremder" würde nicht so lange zusehen, wenn er kein Entgelt bekäme) und somit kein schutzwürdiges Dienstverhältnis vorlag.

Was die mögliche Rückabwicklung der Abgaben betrifft, so wird man auch hier in die Details gehen müssen. Scheinbar wurde Entgelt stehen gelassen, aber die Abgaben wurden dennoch abgeführt (anders kann ich den Sachverhalt vom Verständnis her nicht deuten).

Für den Bereich der SV sehe ich eine Rückabwicklung der Beiträge eher ein wenig skeptisch, da das eine (nämlich Abwendung von Missbrauch gegenüber dem IESG-Fonds) mit dem anderen (das Vorliegen eines sv-pflichtigen Dienstverhältnisses) nur scheinbar etwas zu tun hat. Sieht man genauer hin, dann ist das eher nicht der Fall. Aber auch hier empfehle ich, dass man sich die Sache samt Zahlen im Detail ansieht.

Was die Lohnsteuer betrifft: was nicht geflossen ist (wie gesagt: ist eine Annahme von mir; vielleicht habe ich das Ganze auch völlig missverstanden), kann auch keine Steuerpflicht auslösen. Insoweit gehe ich davon aus, dass man auch seinerzeit korrigierte Jahreslohnzettel übermittelt hat, aus denen die nicht bezahlten Entgelte (bzw. die nicht bezahlten Einkünfte) ausgeklammert hat. Falls nicht, so sollte man dies nun rasch nachholen (wobei die abgeführte Lohnsteuer zur Gänze dort aufscheinen sollte), zusammen mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Finanzverwaltung und dem Antrag auf eine Wiederaufnahme.

Das ist von meiner Seite nur ein völlig unverbindlicher Hinweis, soweit ich auch den Sachverhalt richtig aufgefasst habe. Mein Hinweis, dass man diesen Fall im Rahmen einer Beratung im Detail klären sollte, um mögliche Missverständnisse auszuräumen und noch optimalere Lösungen zu finden, bleibt aufrecht. Dies könnte man zB über die zuständige Insolvenzabteilung der Arbeiterkammer versuchen, die einen super Job in einem so schwierigen Gebiet leisten.