Streitigkeiten wegen der Betriebsratsumlage - keine Feststellungsklage möglich - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Streitigkeiten wegen der Betriebsratsumlage - keine Feststellungsklage möglich (/showthread.php?tid=7311) |
Streitigkeiten wegen der Betriebsratsumlage - keine Feststellungsklage möglich - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.06.2024 OGH vom 14.02.2024, 9 ObA 102/23z § 50 Abs. 2 ASGG So entschied der OGH: Nach Rechtsprechung und Lehre fallen Streitigkeiten zwischen dem Betriebsratsfonds und dem Arbeitgeber über die Abführung der Betriebsratsumlage als Streitigkeit aus der Betriebsverfassung in die sachliche Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte nach § 50 Abs 2 ASGG. Hingegen liegt hier keine Streitigkeit in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis vor, sodass es nicht möglich ist, eine Feststellungsklage nach § 54 Abs. 1 ASGG zu erheben. |