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Überstundenzuschläge - Druckversion

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Überstundenzuschläge - BERNI - 23.10.2019

wir haben einen Dienstnehmer KV Angestellte des Gewerbes 40 Std/Wo

er hat einen Bruttogehalt von rd. 3800,00 und bezieht auch monatlich durchschnittlich eine Provision von rd. 4000,00
er leistet auch laufende Überstunden

gibt es eine Möglichkeit, dass man die Provision nicht in den Überstundenzuschlag miteinrechnet?

danke


RE: Überstundenzuschläge - Wilhelm Kurzböck - 23.10.2019

In der Praxis ist es üblich (und auch zulässig), mit der Vereinbarung der Provision zugleich auch eine Pauschalabgeltungsvereinbarung für Überstunden zu vereinbaren, sodass die Provision die geleisteten Überstunden abgilt.

Wurde dies nicht vereinbart, so muss die Provision tatsächlich zumindest in die Basis des Überstundenzuschlages einbezogen werden.