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fallweise geringfügige Beschäftigung - ClaudiaK - 07.07.2024 Ich bräuchte Unterstützung im Künstlerbereich. Meine Klientin veranstaltet lateinamerikanische Tanzshows. - als Nebenerwerb zu einer unselbständigen Tätigkeit. Die Veranstaltung wird über die Homepage meiner Klientin gebucht und meine Klientin rechnet mit dem Veranstalter ab – Alle Tänzer legen Ihr eine Honorarnote (gebucht auf Fremdleistungen) für Ihre tänzerische Darbietung am Event. Ich habe die Klientin neu übernommen und das wurde jahrelang so gehandhabt. Nachfragen seitens des FA gabs die letzten Jahre laut bisherigem Steuerberater keine. Die Honorare liegen pro Veranstaltung alle unter der Geringfügigkeit. – aber manche Tänzer/innen legen 2-3 Rechnungen pro Monat. Ein Tänzer ist im Schnitt maximal 10x pro Jahr beschäftigt mit max. 2000-2500 Euro Umsatz pro Jahr Es wird ein Werk geschuldet - daher kein Dauerschuldverhältnis (Arbeitszeit, Arbeitsort und „Weisungsgebundenheit“ notgedrungen durch vorgegebenen Veranstaltungstermin und Choreografie, Kostüme zum Teil selbst vorhanden/zum Teil durch meine Klientin zur Verfügung gestellt.) Kann hier eine fallweise geringfügige Beschäftigung (DV) zum Thema werden? Ich habe mit Tanzensembles leider keine Erfahrung Danke! |