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Ein "Schmankerl" zur neuen Sechstelaufrollung, die auch zum Teil eine neue Sechstelbe - Druckversion

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Ein "Schmankerl" zur neuen Sechstelaufrollung, die auch zum Teil eine neue Sechstelbe - Wilhelm Kurzböck - 23.10.2019

Ein "Schmankerl" zur neuen Sechstelaufrollung, die auch zum Teil eine neue Sechstelberechnung beinhält, ab 1.1.2020

Arbeitnehmer:

Eintritt: 1.1.2020
Austritt: 30.04.2020

Monatliches Gehalt € 2.500,00, sonst keine laufenden Bezüge

Zum Zeitpunkt des Austrittes werden anteilige Sonderzahlungen UZ und WR bezahlt.

Wie hoch ist das Jahressechstel im letzten Monat des Zuflusses eines laufenden Bezuges (das ist der April 2020)?

Lösung:
Die Summe der laufenden Bezüge für die Zeit von Jänner bis April 2020 beträgt € 10.000,00 (4 x € 2.500,00).

Ein Sechstel davon beträgt € 1.666,67. Mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge kann nicht begünstigt besteuert werden.

Das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine "Sechstelberechnung".

Bisher sah die Berechnung wie folgt aus:

€ 10.000,00 : 120 x 60 = € 5.000,00 ==> diese Berechnung gilt auch im Jahr 2020 weiterhin für den Fall, dass es sich nicht um den letzten Kalendermonat im Jahr handelt, in dem ein laufender Bezug zugeflossen ist.

Mir erschien auf diesem Weg diese Klarstellung mal im Vorfeld wichtig.

Mein Fragenkatalog wird in den kommenden Tagen von der Finanzverwaltung beantwortet an mich retourniert werden.


Dann werde ich dafür sorgen, dass er in die "Breite" geht.