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Gesellschafter-Geschäftsführer - Druckversion

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Gesellschafter-Geschäftsführer - BERNI - 24.10.2019

Ein Gesellschafter Geschäftsführer stellt an die GmbH eine Rechnung für seine Geschäftsführertätigkeit  mit Umsatzsteuer. Er benützt das Auto der Gmbh für private Zwecke (Sachbezug) ? gehört dieser Sachbezug zur BMGL für die Umsatzsteuer? (GF Bezug + Sachbezug = Summe + 20%)?


RE: Gesellschafter-Geschäftsführer - GerhardKollmann - 13.11.2019

Genau so ist es.


RE: Gesellschafter-Geschäftsführer - Emma - 21.03.2022

Darf ich hier bitte noch nachhaken?

Sachbezug zB € 960,00 ... beinhaltet dieser Betrag bereits die USt (also € 800,00 netto + € 160,00 USt) oder ist auf die € 960,00 noch die USt draufzuschlagen (also € 960,00 + 20% USt).

Wie erfolgen die Buchungen in der GmbH?
Die GmbH überweist dem GF ja nur den Betrag ohne Sachbezug + USt auf den Sachbezug, der Nettosachbezug bleibt am Verrechnungkonto hängen.


RE: Gesellschafter-Geschäftsführer - ThG - 22.03.2022

(21.03.2022, 13:57)Emma schrieb: Darf ich hier bitte noch nachhaken?

Sachbezug zB € 960,00 ... beinhaltet dieser Betrag bereits die USt (also € 800,00 netto + € 160,00 USt) oder ist auf die € 960,00 noch die USt draufzuschlagen (also € 960,00 + 20% USt).

Wie erfolgen die Buchungen in der GmbH?
Die GmbH überweist dem GF ja nur den Betrag ohne Sachbezug + USt auf den Sachbezug, der Nettosachbezug bleibt am Verrechnungkonto hängen.

Hast Du überlegt, den GeGF aus Verwaltungsvereinfachung (siehe UStR RZ 184) als Nichtunternehmer zu betrachten und seine Bezüge USt-frei zu lassen ?


RE: Gesellschafter-Geschäftsführer - Emma - 23.03.2022

(22.03.2022, 08:15)ThG schrieb:
(21.03.2022, 13:57)Emma schrieb: Darf ich hier bitte noch nachhaken?

Sachbezug zB € 960,00 ... beinhaltet dieser Betrag bereits die USt (also € 800,00 netto + € 160,00 USt) oder ist auf die € 960,00 noch die USt draufzuschlagen (also € 960,00 + 20% USt).

Wie erfolgen die Buchungen in der GmbH?
Die GmbH überweist dem GF ja nur den Betrag ohne Sachbezug + USt auf den Sachbezug, der Nettosachbezug bleibt am Verrechnungkonto hängen.

Hast Du überlegt, den GeGF aus Verwaltungsvereinfachung (siehe UStR RZ 184) als Nichtunternehmer zu betrachten und seine Bezüge USt-frei zu lassen ?
Er hat weitere ust-pflichtige Vermietungseinkünfte...