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Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen zur Vermeidung von Anspruchsverfall kann selber verfallen sein - Druckversion

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Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen zur Vermeidung von Anspruchsverfall kann selber verfallen sein - Wilhelm Kurzböck - 17.07.2024

Ein sehr kurioser Fall.

Damit man als Arbeitnehmer nicht vergütete Stunden beim Arbeitgeber geltend machen kann, darf man die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen.

Wird dieses Recht vom Arbeitgeber verweigert, so werden allfällige Verfallfristen gehemmt.

Ein Arbeitnehmer kämpfte um seine Stunden bis zum OGH, weil ihm der Arbeitgeber die Herausgabe der Arbeitszeitaufzeichnungen verweigerte, da er der Ansicht war, dass dieses Ansinnen zu spät (nämlich nach Ablauf der kollektivvertraglichen Verfallfrist) gestellt wurde.

Das Gesetz selber sieht hier keine Frist betreffend Aufforderung an den Arbeitgeber vor.

Alles zu diesem Fall finden Sie hier (WIKU-Premium-Blog):

https://www.wikutraining.at/blog/153