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Entgeltsfortzahlungsanspruch nach einvernehmlicher Auflösung als Folge einer Krankschreibung unmittelbar danach? - Druckversion

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Entgeltsfortzahlungsanspruch nach einvernehmlicher Auflösung als Folge einer Krankschreibung unmittelbar danach? - Wilhelm Kurzböck - 12.08.2024

Ein Arbeitnehmer, der als Hausbetreuer tätig war, konnte nach einem Sturz nicht mehr alle vereinbarten Tätigkeiten alleine ausführen. Es wurde ihm nach seiner Rückkehr (aus dem damaligen Krankenstand) personelle Hilfe gestellt.

Ca. 9 Monate nach dem Vorfall kam es zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses. Ein aktueller Krankenstand lag definitiv nicht vor. Allerdings erwirkte der Arbeitnehmer unmittelbar und noch am selben Tag bei seinem Hausarzt eine Krankschreibung, die danach sehr lange andauerte und zwar bezogen auf den seinerzeitigen Sturz.

Nun war strittig, ob dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Entgeltsfortzahlung über den arbeitsrechtlichen Beendigungstag hinaus zustand oder nicht.

Der Fall landete vor dem OGH, der vor kurzem die Entscheidung dazu fällte. Mehr dazu gibt es in der Ausgabe Nr. 14/2024 der WIKU Personal aktuell (Anfang September 2024) oder schon heute hier (Premium-Passwort wird benötigt):


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