GPLB prüft die Corona-Kurzarbeit nicht mehr - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: GPLB prüft die Corona-Kurzarbeit nicht mehr (/showthread.php?tid=7524) |
GPLB prüft die Corona-Kurzarbeit nicht mehr - Wilhelm Kurzböck - 12.08.2024 Im Zuge des sogenannten COFAG-Sammelgesetzes (BGBl. I 86/2024) wurde unter anderem auch der 4. Abschnitt des Covid-19-Förderungsprüfungsgesetzes mit Ablauf des 31.07.2024 ausgehoben. Dieser regelte in seinem § 12a, dass die Lohnsteuerprüfung (GPLB) zuständig für die Kurzarbeitsbeihilfenüberprüfung war. Dieser Punkt darf deshalb entfallen, da spätestens seit 1.10.2023 keine "Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfen" mehr zur Auszahlung gelangt sind. Insoweit lief § 37 Abs. 7 AMSG mit Ablauf des 30.09.2023 aus. |