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Kollektivvertraglich geregelte Corona-Prämien im Beschäftigerbetrieb - Anspruch auch für überlassene Arbeitnehmer? Spektakuläre Judikaturwende des OGH - Druckversion

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Kollektivvertraglich geregelte Corona-Prämien im Beschäftigerbetrieb - Anspruch auch für überlassene Arbeitnehmer? Spektakuläre Judikaturwende des OGH - Wilhelm Kurzböck - 20.08.2024

Sachverhalt:

Ein Kollektivvertrag sah in Bezug auf das Kalenderjahr 2021 die Bezahlung einer (abgabenfreien) Corona-Prämie vor.

Fraglich und strittig war, ob auch jene Arbeitnehmer in den Genuss dieser Prämie zu kommen hatten, die nicht in diesem Unternehmen angestellt waren, sondern bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, welches die Arbeitnehmer in dieses Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen hatte.

Die bisherige Judikatur des OGH zu ähnlich gelagerten früheren Fällen (zB Einmalprämien aus Anlass eines Beschäftiger-KV-Abschlusses) sprach sich ziemlich klar gegen einen der-artigen Anspruch aus.

Allerdings betrafen diese Urteile allesamt den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen der „Leiharbeits-Richtlinie“ der EU (Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit).

Der OGH war am Wort.


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