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Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltendienstverhältnis - Arbeitervordienstzeit - Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019 Vor kurzem änderten ja die Krankenkassen deren Rechtsansichten für den Fall der Übernahme eines Arbeiters bzw. einer Arbeiterin ins Angestelltendienstverhältnis. Dabei wurde festgehalten, dass die Übernahme weder den Lauf des bestehenden Arbeitsjahres beeinflusst (kein neues Arbeitsjahr) noch einen neuen Anspruch "auslöst". Offen war nur die Frage, ob die Arbeitervordienstzeit bei den Entgeltsfortzahlungsstaffelungen nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeit "zählen" oder nicht. Meine Recherchen dazu ergaben, dass es vor kurzem zu dieser Frage ein erstinstanzliches und rechtskräftiges Urteil vor dem Arbeits- und Sozialgericht gab. Diesem Urteil zufolge zählen die Arbeitervordienstzeiten für die EFZ-Zwecke nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeiten. Diese Vorgangsweise wird nun auch von der Wirtschaftskammer empfohlen und zu 99 % auch von den Krankenversicherungsträgern (ÖGK) übernommen. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190711_OTS0038/gpa-djp-wien-bahnbrechendes-urteil-zugunsten-von-arbeiterinnen-die-in-angestelltenverhaeltnis-wechseln |