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Wie wird man ein Betriebsratsmitglied eines „Nicht-Betriebs“ nach einem Betriebsteilübergang los? - Druckversion

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Wie wird man ein Betriebsratsmitglied eines „Nicht-Betriebs“ nach einem Betriebsteilübergang los? - Wilhelm Kurzböck - 04.09.2024

Sachverhalt:

Der Fall hatte ein wenig etwas von „Slapstick“.

Da war zunächst eine Betriebsratswahl, die so nie hätte stattfinden dürfen, weil gar kein Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG vorgelegen war.

Eine Anfechtung unterblieb jedoch (vermutlich deshalb, weil die Funktionsperiode am ersten Tag des ersten Lockdowns – somit am 18.03.2020 – zu laufen begann).

Dann wurde die Betriebseinheit (die kein Betrieb war) mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen.

Nun ging es darum, das Betriebsratsmitglied, das es so nicht hätte geben dürfen, durch Arbeitgeberkündigung loszuwerden.

Eine Zustimmung durch das Gericht vorab wurde nicht eingeholt.


So entschied der OGH:

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https://wikutraining.at/blog/246