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Gemeinde erhält eine neue Postleitzahl - keine Adressänderungsmeldung erforderlich - Druckversion

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Gemeinde erhält eine neue Postleitzahl - keine Adressänderungsmeldung erforderlich - Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019

Die Gemeinde Unterweitersdorf (OÖ, Mühlviertel) erhält im kommenden Jahr eine neue Postleitzahl und zwar 4213 anstelle von 4210.

Meine Recherche zur Frage, ob eine Adressänderungsmeldung von Arbeitgeberseite in Bezug auf dort wohnhafte Arbeitnehmer/innen vorzunehmen wäre,  wurde erfreulicherweise verneint.


Der Änderungsdienst für das "Zentrale Melderegister" (ZMR) mit dem  Namen ZPV übernimmt diesen Job automatisch, sobald im ZMR eine Änderung vorgenommen wird, was wiederum von der zuständigen Gemeinde (hier: Unterweitersdorf) veranlasst wird.