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Neue KFZ-Sachbezugsbewertung ab 2020 - nächstes Jour-fixe-für dahoam "ante portas" - Druckversion

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Neue KFZ-Sachbezugsbewertung ab 2020 - nächstes Jour-fixe-für dahoam "ante portas" - Wilhelm Kurzböck - 02.11.2019

Die neue Sachbezugswerte-Verordnung wurde am 31. Oktober 2019 spätabends im Bundesgesetzblatt verlautbart.

Für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. April 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, kommt es zu einer geänderten Bewertung (infolge neuer CO2-Emissionswertemessung). Im Entwurf der Verordnung war noch vom 1. Jänner 2020 die Rede.

Für Vorführ-KFZ, die erstmalig nach dem 31. Dezember 2019 zum Verkehr zugelassen werden, gibt es ebenfalls eine neue Bewertungsmethode.
Krafträder scheinen nun ebenfalls in der Sachbezugswerte-Verordnung (KFZ-Sachbezugsbewertung auf) und zwar - je nachdem, ob sie Emissionen erzeugen (Bewertung wie PKW) oder nicht (analog zu Elektro-KFZ: kein Sachbezug).

Da es zuletzt beim Thema Arbeitnehmerkostenbeiträge (sowohl bei Anschaffungskosten als auch bei laufenden Kostenbeiträgen) betreffend Luxus-KFZ sehr turbulent wurde, kam es nun mit Wirkung ab 1. November 2019 zu entsprechenden - BMF-rechtsansichtskonformen - "Klarstellungen".

Die detaillierte Darstellung der Auswirkungen dieser Änderungen auf die Personalverrechnung mit umfangreicher Beispielsammlung finden Sie in der nächsten Ausgabe der WPA (Nr. 18/2019). Ebenfalls dargestellt wird dort die letztgültige - im Bundesgesetzblatt verlautbarte - Fassung des Steuerreformgesetzes 2020 sowie des Abgabenänderungsgesetzes 2020 aus Sicht der Personalverrechnung.

Bei den nächsten Jour fixe für dahoam-Terminen (17.12.2019 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 sowie 19.12.2019 von 9 bis 11 Uhr) sind diese Themen natürlich zentrale Punkte, ebenso wie die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Ihr Webinar-Beitrag dazu beträgt € 120,00 (inklusive 20 % USt) je Teilnehmer/in. Über 

Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.


Dieses Webinar wird wieder aufgezeichnet. Der Aufnahmelink wird Ihnen zusammen mit der Teilnahmebestätigung (auch als Fortbildung im Sinne des BIBUG anerkannt) per E-Mail im Nachhinein zugesandt. Im Voraus erhalten Sie die Arbeitsunterlagen, die Folienhandzetteln sowie den Teilnahmelink mit kurzer technischer Anleitung.