Krankenstand JA oder NEIN: - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Krankenstand JA oder NEIN: (/showthread.php?tid=7672) |
Krankenstand JA oder NEIN: - ERJ - 22.09.2024 Eine Mitarbeiterin aus einem Drittland eröffnet dem Arbeitgeber, dass eine OP ansteht. Aus religiösen Gründen wird diese in ihrem Heimatland durchgeführt. Arbeitgeber stellt, weil er es vermutlich auch nicht darf, keine weiteren Fragen. Die Mitarbeiterin kommt nach ca. 4 Wochen zurück und bringt eine Bestätigung vom ausländischen Hausarzt. Inhalt: Datum der OP + 3 Wochen Genesungsphase während der sie nicht fliegen soll. In der Zwischenzeit erfährt der Arbeitgeber eher zufällig, dass es sich um eine Bruststraffung gehandelt hat die vermutlich nicht medizinisch notwendig war. Es ist davon auszugehen, dass die ÖGK die OP nicht bezahlt hat. Jetzt stellt sich die Frage ob das ein Krankenstand ist oder nicht und auch ob der Arbeitgeber nachfragen darf ob die OP medizinisch (vielleicht auch psychisch) notwendig war. Besten Dank im Voraus! RE: Krankenstand JA oder NEIN: - Wilhelm Kurzböck - 23.09.2024 Möglicherweise müsste man sich den Fall noch näher im Detail ansehen. Allerdings würde ich bei der gegenwärtigen Informationslage hier wohl auch eher nicht von einem entgeltsfortzahlungspflichten Krankenstand ausgehen. Ist aber insgesamt gesehen sehr vage, weil man da zu viele Fragezeichen in Bezug auf den Sachverhalt hätte. Ich würde sie vermutlich mit Abmeldegrund Nr. 29 abmelden, solange ich keine gesicherten Informationen darüber habe, worum es konkret geht und weil der Verdacht im Raum steht, dass hier gar kein "Krankenstand" per se vorliegt. Falls es dann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, wird man dann wohl (oder übel) von Arbeitnehmerseite die nötigen Informationen geltend machen müssen. Aber ich würde dennoch mal als Indiz ansehen, ob die ÖGK die Sache als "Krankheit" wertet oder nicht. |