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Urlaubszuschuss - Druckversion

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Urlaubszuschuss - Robert - 04.11.2019

Hallo,
vielleicht kann mir wer helfen. Bodenleger-Lehrling tritt vor Ende des 3 LJ einvernehmlich aus (ist volljährig, AK/WK und Unternehmer einigten sich).

LZ wie folgt: 24.7.2017 - 23.7.2020
Ausritt am 4.11.2019 (d.h. mehr als 3 Monate im 3 LJ).

Bezahlt habe ich ihm im Juni den UZ des 2 LJ (da er ja zu diesem Zeitpunkt im 2. LJ war).

KV sagt: UZ gebührt in Höhe von 3 Wochenlöhnen bzw. LE (weil unter 5 DJ Betriebszugehörigkeit).
D. h. ich habe im Juni die LE vom 2 LJ (983,58) /4,33*3 = 681,46 bezahlt.
Nun beim Austritt ist er im 3. LJ.

LE vom 3 LJ und genauso rechnen?
bzw. mischen (wie wenn er Arbeiter geworden wäre)?
Weiters sagt der KV keine Rückrechnung bei bereits erhaltenem UZ wenn nicht fristlos bzw. selbst kündigt oder vorz. Austritt.

Was heißt das nun für meinen UZ?
Lassen wie berechnet?
Mischen mit 2 LJ / 3 LJ?

DANKE für Eure Rückmeldung,
LG
Robert


RE: Urlaubszuschuss - Wilhelm Kurzböck - 05.11.2019

UZ bleibt erhalten, keine Rückrechnung, keine Mischung (also keine Aufwertung)


RE: Urlaubszuschuss - Robert - 05.11.2019

Hallo Herr Kurzböck,
VIELEN DANK für Ihre wertvolle Hilfe.
Smile
LG
Robert Müller