Frage zum KFZ-Sachbezug - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Frage zum KFZ-Sachbezug (/showthread.php?tid=776) |
Frage zum KFZ-Sachbezug - Manfred - 05.11.2019 Bitte um Hilfe bei folgender Frage: Im Datenauszug des KFZ meines Klienten stehen folgende CO2-Emissionswerte Innerorts 139,0; außerorts 113,0; kombiniert 122,0 Das Auto wurde 2018 erstmals zugelassen. Welcher CO2-Wert gilt da für die Berechnung des Sachbezugswertes? Danke für Ihren Tipp. RE: Frage zum KFZ-Sachbezug - Wilhelm Kurzböck - 05.11.2019 Es zählt der "kombinierte Wert". In Ihrem Fall also 122. Der Grenzwert von 124, der für das Jahr der erstmaligen Zulassung (2018) gültig war, ist also nicht überschritten ==> Sachbezug 1,5 % oder 0,75 % vom Anschaffungswert. RE: Frage zum KFZ-Sachbezug - Manfred - 06.11.2019 Vielen Dank |