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Monatsweise Zeitabrechnung - Druckversion

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Monatsweise Zeitabrechnung - Barbara1980 - 15.10.2024

Guten Morgen,
Hat jemand eine Idee, ob es außer bei Gleitzeit eine Möglichkeit gibt, die Überstunden nicht tageweise sondern monatsweise zu betrachten und abzurechnen? Und dadurch nicht immer sobald an einem Tag über 10 Stunden (KV private Autobusbetriebe) sind, einen Überstundenzuschlag zu zahlen auch wenn am Monatsende Minusstunden herauskommen, sondern nur einen Zuschlag von den Überstunden und von den Nachtstunden?
Gleitzeit ist nicht möglich, da fixe Abfahrtszeiten eingehalten werden müssen. 
Vielleicht kennt jemand eine andere Lösung, wie das offiziell gemacht werden darf und ich begründen kann, ev. da drinnen steht Durchrechnungszeitraum bis zu 5 Wochen, weil ich hatte eine solche Abrechnung schon bei mehreren Firmen. 
Schöne Grüße 
Barbara Kogelbauer


RE: Monatsweise Zeitabrechnung - Wilhelm Kurzböck - 15.10.2024

Wenn der Kollektivvertrag ein Durchrechnungsmodell vorsieht, dann ist dies faktisch die einzige Chance.

Das macht aber nur dann Sinn, wenn auch binnen dieses Zeitraumes (der sich dann wiederholt) der ZA konsumiert werden kann.

Nach dem genannten KV können somit auch eher nur kurzfristige und keine längerfristigen Schwankungen ausgeglichen werden.

Aber auch hier sind in erster Linie Tages- und Wochenbandbreiten maßgeblich.

Eine Monatsarbeitszeit gibt es nicht.


RE: Monatsweise Zeitabrechnung - Barbara1980 - 15.10.2024

Vielen Dank für Ihre Info!